Vollmacht Tirol

Ich (wir) als AuftraggeberIn (auch MD) erteile(n)

Rechtsanwalt Mag. Julian A. Motamedi, Baumannstraße 9/12A, A-1030 Wien, office@motamedi.legal

in der Angelegenheit „COVID-19“ und den damit in Zusammenhang stehenden Verfahren

V o l l m a c h t  und ermächtige(n) und beauftrage(n) diesen überdies mich (uns) und meine (unsere) Erben in allen vorfallenden Rechtsangelegenheiten sowohl vor Gerichts-, Verwaltungs- und Steuerbehörden sowie Schiedsgerichten, als auch außerbehördlich zu vertreten, Prozesse anhängig zu machen, Zustellungen aller Art anzunehmen, Vertretungen zu begehren und zu leisten, Rechtsmittel aller Art zu ergreifen und zurückzuziehen, Exekutionen und einstweilige Verfügungen zu erwirken und davon abzustehen; Vergleiche jeder Art, insbesondere auch solche nach § 205 ZPO abzuschließen, Geld und Geldeswert zu beheben und darüber rechtsgültig zu quittieren.

Ausdrücklich vereinbart wird, dass der/die AuftraggeberIn für die Vertretung als Privatbeteiligter in Strafverfahren sowie für weiteres außergerichtliches Vorgehen (zB Aufforderungen gegen Hotels sowie Gastronomie- und Seilbahnbetriebe) nur im Erfolgsfall ein Honorar an den Rechtsanwalt zu leisten hat. Im Erfolgsfall (dazu zählt es zB wenn ein Vergleich erzielt wird) gebührt dem Rechtsanwalt das tarifmäßige Honorar zuzüglich einem Erfolgszuschlag von 50% zum Honorar nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz). Dieses Honorar ist allerdings begrenzt mit 35% des erzielten Betrages. Für den Fall, dass der/die MD über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und diese die Deckung für das anwaltliche Einschreiten (gerichtlich und/oder außergerichtlich) zusagt, wird der Rechtsanwalt unabhängig von einem Erfolg direkt mit dieser abrechnen. Die Deckungsanfrage wird durch den Rechtsanwalt durchgeführt.

Der/die MD erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der RA die den/die MD und/oder sein/ihr Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd DSGVO), als dies zur Erfüllung der dem RA vom/von der MD übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen des RA (zB Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr etc) ergibt. Weiters erklärt der/die MD seine/ihre Einwilligung dazu, vom RA regelmäßig elektronisch oder postalisch über Aktionen oder aktuelle rechtliche Entwicklungen kontaktiert zu werden und damit einverstanden zu sein, dass Daten (insbesondere E-Mails) auch auf Servern gespeichert sein oder gesendet werden können, welche sich im Ausland befinden. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Wien vereinbart.

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