Causa „COVID-19 Tirol“
Einleitung
Wie Sie den Medien vielleicht schon entnommen haben, kam es vor allem im Corona-Hotspot Ischgl zu massiven Ansteckungen von Urlaubern und auch Beschäftigten. Aber auch andere Gebiete und bestimmte Orte sind betroffen. Sollten Sie sich ab dem 05.02.2020 in Ischgl oder einem anderen Skigebiet befunden haben oder nach wie vor befinden, bestehen mehrere Möglichkeiten für Sie, einen dadurch erlittenen Schaden allenfalls ersetzt zu bekommen.
Meine Kanzlei begann bereits am 15.03.2020 damit, eine Strafanzeige vorzubereiten, welche sodann am 20.03.2020 auch an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt wurde. Wir vertreten mehrere Personen, die sich in Ischgl infiziert haben und uns liegen zahlreiche Informationen zu dem Sachverhalt vor.
Sollten Sie Interesse an einer Vertretung durch meine Kanzlei haben, ersuche ich Sie in einem ersten Schritt, den angehängten Fragebogen sowie die Vollmacht ausgefüllt an mich zu retournieren. Sobald mir diese vorliegen, werden die sich daraus ergebenden Ansprüche geltend gemacht. Beispielsweise kann dies sein:
- Rückforderung des Übernachtungspreises gegenüber den Verantwortlichen,
- Geltendmachung von Schadenersatz gegenüber den Verantwortlichen,
- Rückforderung des Entgelts für das Liftticket,
- Verdienstentgang plus Schmerzengeld.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werde ich in Ihrem Namen eine Deckungsanfrage an diese richten. Sollte sodann die Deckung für das von mir vorgeschlagene Vorgehen zugesagt werden, verrechne ich direkt mit der Versicherung und kommen somit keine weiteren Kosten für mein Einschreiten auf Sie zu (einen allenfalls vereinbarten Selbstbehalt, der für mein Einschreiten anfällt, ziehe ich entgegenkommender Weise von meinem Honorar ab).
Für den Fall, dass Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen oder diese keine Deckung zusagt, ergibt sich das Honorar aus der Information im Formular.