Vergütung für Verdienstentgang sowie sonstige Entschädigung
Einleitung
Sie sind UnternehmerIn und fragen sich, ob Sie den Verdienstentgang und/oder eine sonstige Entschädigung nach dem Epidemiegesetz erhalten bzw. Ihnen zusteht? Damit sind Sie nicht alleine. Zahlreiche diesbezügliche Anfragen haben wir zum Anlass genommen, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, Ihre Ansprüche über uns geltend zu machen. Der Ausgang ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Die Antragstellung durch uns ist für Sie (bis auf den Ersatz der Barauslagen in Höhe von € 10,00) mit keinerlei Kosten verbunden. Kosten kommen auf Sie erst dann zu, wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird. Mit Ausfüllen und Absenden des Fragebogens beauftragen Sie uns vorerst ausschließlich für die Phasen 1 und 2. Vor Einleitung der Phase 3 werden wir nochmals gesondert auf Sie zukommen.
Univ. Prof. Christian Piska von der Universität Wien, ausgewiesener laufend konsultierter Experte für Verfassungsrecht und Rechtsschutz steht uns in der Angelegenheit als Gutachter und Berater zur Verfügung. Sämtliche Schriftsätze werden unter Inanspruchnahme seiner Expertise gestaltet.
Wir weisen allerdings bereits jetzt darauf hin, dass Sie Ihre Ansprüche auf die Erhebung einer Klage nach dem Amtshaftungsgesetz verlieren könnten, wenn Sie sich dazu entscheiden, nicht bis zum Höchstgericht zu gehen. Gem. § 2 Abs 3 AHG besteht ein Ersatzanspruch gegen den Rechtsträger nicht, wenn der Geschädigte den Schaden durch ein Rechtsmittel oder durch Beschwerde an den VwGH hätte abwenden können. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 1 AHG keine Haftung für Akte der Gesetzgebung oder die gesetzestreue Anwendung verfassungswidriger Gesetze besteht. Sie sollten sich daher bereits jetzt Gedanken darüber machen, ob Sie bereit sind auch in Phase 3 einzutreten.
Das Angebot vorab zusammengefasst
Phase 1
unabhängig vom Erfolg nur € 10,00 Barauslagenersatz
Honorar nur bei aufrechter Rechtsschutzdeckung – dann Verrechnung direkt mit dieser
Phase 2
bei Nicht-Erfolg € 180,00
Im Erfolgsfall höchstens 30% des Ihnen zugesprochenen Betrages
Bei Rechtsschutzdeckung verrechnen wir direkt mit dieser
Phase 3
bei Nicht-Erfolg € 630,00
Im Erfolgsfall allfälliger Kostenersatz durch die Behörde, weiteres Honorar höchstens 30% des Ihnen zugesprochenen Betrages
Bei Rechtsschutzdeckung verrechnen wir direkt mit dieser
PHASE 1 – Von der Antragstellung bis zur Erlassung eines Bescheides
Der Antrag selbst ist – bis auf die Barauslagen für die Einbringung des Antrages durch uns von pauschal € 10,00 – für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Wir ersuchen allerdings um Rücksicht dafür, dass dafür auch keinerlei weitere Beratung erbracht wird und unsere Haftung insbesondere für die Höhe des Anspruches ausgeschlossen wird. Um diese zu ermitteln, kontaktieren Sie bitte Ihren SteuerberaterIn oder WirtschaftsprüferIn.
Die Frist zur Geltendmachung des Anspruches beträgt 6 Wochen. Diese beginnt zu Laufen, sobald die behördliche Maßnahme aufgehoben wurde. Sobald Sie daher eine Verständigung über die Beendigung einer Maßnahme erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 6 Wochen agieren.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werde ich in Ihrem Namen eine Deckungsanfrage (auch für die allenfalls notwendigen Phasen 2 und 3) an diese richten. Sollte sodann die Deckung für das von mir vorgeschlagene Vorgehen zugesagt werden, verrechne ich direkt mit der Versicherung und kommen somit keinerlei Kosten für mein Einschreiten auf Sie zu (einen allenfalls vereinbarten Selbstbehalt, der für mein Einschreiten anfällt, ziehe ich von meinem Honorar ab).
Ob mit oder ohne Rechtsschutzversicherung würden wir uns im Falle eines für Sie positiven Ausgangs freuen, wenn Sie dafür eine kleine Spende an eine Hilfsorganisation (zB SOS Kinderdorf) Ihrer Wahl leisten und uns darüber informieren.
PHASE 2 – Die Beschwerde gegen die negative Entscheidung samt mündlicher Verhandlung
Sollte allerdings – wovon aus derzeitiger Sicht auszugehen ist – über den Antrag negativ entschieden werden, haben Sie die Möglichkeit, dagegen eine Beschwerde zu erheben. Diese sowie die danach allenfalls folgende mündliche Verhandlung sind mit Kosten verbunden, welche für den Fall, dass keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, von Ihnen zu tragen sind.
Sollten wir keinen Erfolg (daher keine Zahlung an Sie) erzielen, verrechne ich für die Erhebung der Beschwerde sowie die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung (sofern notwendig und zweckmäßig) ein Pauschalhonorar in Höhe von € 150,00 (inkl. 20% USt.) zzgl. der Gebühr in Höhe von € 30,00, gesamt daher € 180,00. Weitere Kosten kommen nicht auf Sie zu.
Sollten wir einen Erfolg erzielen (und Sie daher eine Entschädigung für den Verdienstentgang oder eine sonstige Entschädigung erhalten), gilt folgendes: Im Erfolgsfall verrechnen wir das Honorar nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Das Honorar ist allerdings begrenzt mit 30% jenes Betrages, den Sie als Entschädigung für den Verdienstentgang oder eine sonstige Entschädigung erhalten
PHASE 3 – Revision an den Verwaltungsgerichtshof sowie Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof
Sollte auch in zweiter Instanz (Phase 2) negativ entschieden worden sein, besteht die Möglichkeit, dagegen innerhalb einer Frist von 6 Wochen eine Revision sowie Beschwerde an die Höchstgerichte zu erheben. Die Gebühr beträgt jeweils € 240,00, gesamt daher € 480,00.
Sollten wir keinen Erfolg (daher keine Zahlung an Sie) erzielen, verrechne ich für die Erhebung der Beschwerde sowie der Revision ein Pauschalhonorar in Höhe von € 150,00 (inkl. 20% USt.) zzgl. der Gebühr in Höhe von € 480,00, gesamt daher € 630,00.
Sollten wir einen Erfolg erzielen, gilt folgendes: Im Erfolgsfall verrechnen wir das Honorar nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Das Honorar ist allerdings begrenzt mit 30% jenes Betrages, den Sie als Entschädigung für den Verdienstentgang oder eine sonstige Entschädigung erhalten. Zusätzlich erhalten wir den Pauschalkostenersatz von der Behörde.
Soferne Sie Interesse an einer Vertretung durch uns haben, füllen Sie bitte den Fragebogen aus.